Rechtsfragen der Kreisumlage.
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SEBI: 80/6506
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Zusammenfassung
Die Verschlechterung der kommunalen Finanzsituation hat auch die finanziellen Beziehungen zwischen Kreis und Kreisangehörigen Städten und Gemeinden berührt. Die Arbeit befaßt sich mit den Rechtsfragen zur Erhebung der Kreisumlage, der Durchsetzung dieses Anspruchs und möglichem Rechtsbeistand. Das Recht zur Erhebung der Umlage folgt aus dem Selbstverwaltungsrecht der Kreise. Die Aufsichtsbehörde hat nur zu prüfen, ob die Festsetzung des Umlagesatzes im Rahmen der Gesetze erfolgt ist. Hält sich die Festsetzung im Rahmen der Gesetze, so hat der Kreis einen Anspruch auf die Genehmigung der Aufsichtsbehörde in voller Höhe der Festsetzung, bei einer Ablehnung kann vorläufiger Rechtsschutz durch eine einstweilige Anordnung nach 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gewährt werden. lt/difu
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Kreisumlage, Kreisplanung, Selbstverwaltungsrecht, Rechtsschutz, Verwaltungsrecht, Haushaltswesen, Kommunalrecht
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Köln: Kohlhammer (1980), VI, 56 S., Tab.; Lit.
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Kreisumlage, Kreisplanung, Selbstverwaltungsrecht, Rechtsschutz, Verwaltungsrecht, Haushaltswesen, Kommunalrecht
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Schriftenreihe des Landkreistages Nordrhein-Westfalen; 1