Die Sparkasse des Zweckverbandes in der kommunalen Neugliederung. Ein Beitrag zur gebietsbezogenen Rechtsnachfolge im öffentlichen Recht.
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1979
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SEBI: 79/1483
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Zusammenfassung
Die Schrift untersucht am Beispiel der Kreissparkasse Köln und ihres Zweckverbandes die Rechtsstellung einer Zweckverbandsparkasse in der kommunalen Neugliederung.Anlaß dazu gab die sog. ,,Kölner Sparkassenfrage''.Mit Inkrafttreten des ,,Köln-Gesetzes'' (Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln) am 1. 1. 1975 wurden die drei Mitglieder des Zweckverbandes der Kreissparkasse Köln aufgrund der Eingliederung ihrer Niederlassungsgebiete in die Stadt Köln, aufgelöst.Seitdem bestreiten die Stadt Köln und die Stadtsparkasse Köln das Recht der Kreissparkasse Köln, Zweigstellen in den ehemaligen Kreisen zu errichten.Diese Zuständigkeitsstreitigkeit ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens, welches die rechtliche Situation des Zweckverbandes vor und nach Erlaß des ,,Köln-Gesetzes'' analysiert.Danach ist die Kreissparkasse nach wie vor berechtigt, allein in dem Verbandsgebiet Zweigstellen zu errichten und zu betreiben. sch/difu
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Köln: Heymann (1979), 228 S., Lit.; Reg.