Das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip.
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SEBI: 79/4616
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DI
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Abstract
Die Arbeit beschäftigt sich mit einem Teilgebiet des Rechts der öffentlichen Abgaben, dem Gebührenrecht, zu dem u. a. die Steuern und Gebühren zu zählen sind. Ziel der Untersuchung ist es festzustellen, ob die Kosten der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung eine neben dem Verhältnismäßigkeitsprinzip bestehende generelle Grenze für die zulässige Gebührenhöhe bilden. Die Bedeutung dieses unter der Bezeichnung ,,Kostendeckungsprinzip'' bekannten Problemkreises gewinnt bei der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte zunehmend an Bedeutung. Nach einer Darstellung der historischen Entwicklung von Leistungskosten und Gebührenhöhe sowie der diesbezüglichen Regelungen im geltenden Recht wird das Kostendeckungsprinzip einer eingehenden verfassungsrechtlichen Untersuchung unterzogen, mit dem Ergebnis, daß eine Ableitung der generellen Geltung des Prinzips aus dem verfassungsrechtlichen Gebührenbegriff und den Grundrechten verneint wird. Jedoch läßt sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften des X. Abschnitts des Grundgesetzes das Kostendeckungsprinzip, verstanden als Gesamtkostenüberschreitungsverbot, herleiten. Das verfassungskräftige Kostendeckungsprinzip stellt lediglich eine Veranschlagungsmaxime dar, Abweichungen sind nur unter Lenkungsgesichtspunkten gerechtfertigt. Dieses gilt auch für eine grundsätzliche Bindung der Einzelgebühr an die Einzelkosten. eb/difu
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Keywords
Gebührenrecht, Steuerrecht, Kostendeckungsprinzip, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuer, Gebühr
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Frankfurt/Main: Lang (1978), LIV, 242 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg o.J.)
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Gebührenrecht, Steuerrecht, Kostendeckungsprinzip, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuer, Gebühr
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 182