Anwendung von Zwangsmitteln ohne vorausgehenden Verwaltungsakt - sofortiger Vollzug und unmittelbare Ausführung.
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SEBI: 79/6323
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Abstract
Der Verfasser untersucht Inhalt, Rechtsnatur und Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsinstitute des sofortigen Vollzuges und der unmittelbaren Ausführung. Nach einem geschichtlichen Rückblick, einer Darstellung der Grundlagen der sofortigen Anwendung von Zwangsmitteln im allgemeinen Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß unmittelbare Ausführung und sofortiger Vollzug einen gemeinsamen Ursprung haben und in ihrer eigentlichen Bedeutung im Inhalt übereinstimmen Es handelt sich jeweils um Gefahrenbekämpfung im Wege des Eileingriffs durch Anwendung von Zwangsmitteln (Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang) gegen Personen oder Sachen ohne Grundverfügung sowie ohne Androhung und Festsetzung der Zwangsmittelanwendung. Obwohl die Zwangsmittelanwendung in dieser Weise verfassungsrechtlich zulässig und geboten ist, wird der Gesetzgeber aufgerufen, eine einheitliche und erschöpfende Regelung für die sofortige Anwendung von Zwangsmitteln zu schaffen. Die Arbeit beruht auf einer Darstellung und Bewertung aller heute in Bund und Ländern geltenden einschlägigen Regelungen. eb/difu
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Verwaltungsvollstreckung, Polizeirecht, Ordnungsrecht, Gefahrenbekämpfung, Zwangsmittel, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Polizei
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Berlin: (1976), 195 S., Lit.
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Verwaltungsvollstreckung, Polizeirecht, Ordnungsrecht, Gefahrenbekämpfung, Zwangsmittel, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Polizei