Die Durchsetzung gesetzlicher Pflichten.

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SEBI: 78/5369

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Abstract

Die Stellung des Bürgers wird durch eine Vielzahl hoheitlich auferlegter Pflichten geprägt.Die Arbeit beschäftigt sich mit den Pflichten, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.Von ihnen wird der Bürger betroffen, wenn der Sachverhalt eintritt, der den Tatbestand ausfüllt.Eines Verwaltungsaktes bedarf es nicht.Gesetzliche Pflichten schließen daher auch die Verwaltung von einer Mitwirkung bei der Pflichtbegründung aus.Der Autor zählt verschiedene pflichtenbegründende Normen auf, geht auf den Inhalt und die Wirkung einer solchen Norm ein und behandelt das Gestaltungsermessen des Gesetzgebers, die Gründe für derartige Regelungen und deren Schranken.Im zweiten Teil der Arbeit geht es um die Durchsetzung gesetzlicher Pflichten.Da die ahndungsrechtliche Sanktion insbesondere bei den Handlungspflichten die Pflichterfüllung nicht immer gewährleisten kann, sind weitere durchsetzende Tätigkeiten, z.B. solche im Raamen der polizeilichen Gefahrenabwehr (außer in Bayern) denkbar, aber nicht unproblematisch.Weitere Mittel können unmittelbare Vollstreckung (in Ausnahmefällen) sowie der Erlaß eines Verwaltungsaktes (z.B.Leistungsbescheid) sein. chb/difu

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Gesetz, Durchsetzung, Sanktion, Ahndung, Gefahrenabwehr, Vollstreckung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Polizei

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Berlin: Duncker & Humblot (1978), 156 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1978)

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Gesetz, Durchsetzung, Sanktion, Ahndung, Gefahrenabwehr, Vollstreckung, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Polizei

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Schriften zum öffentlichen Recht; 346