Die Begründung von Tarifversorgungsverträgen über Elektrizität und Gas ohne schriftlichen Antrag.
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1977
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ZZ
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SEBI: 79/1715
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DI
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Abstract
Untersucht wird der Vertragsschluß bei Tarifversorgungsverträgen über Elektrizität und Gas unter schwerpunktmäßiger Beachtung solcher Fälle, in denen kein schriftliches Angebot des Energiebeziehers an das Energieversorgungsunternehmen auf Abschluß eines Vertrages vorliegt. Geprüft wird, ob das Energierecht als Sonderrechtsgebiet es wirklich notwendig macht - wie zum Teil die Rechtsprechung und Literatur meint -, vom konventionellen Vertrag abzugehen und auf die Lehre vom faktischen Vertragsverhältnis bzw. vom Schuldverhältnis kraft sozialtypischer Annahme zurückzugreifen, und ob es richtig ist, in jedem Falle eines Energiediebstahls die Begründung eines Vertragsverhältnisses zu sehen. Nach Ansicht des Verfassers muß bei der Begründung von Tarifversorgungsverträgen von der konventionellen zivilrechtlichen Dogmatik nicht abgegangen werden; auch wird durch Energiediebstahl kein Vertragsverhältnis mit dem Energieversorgungsunternehmen begründet. Aufgrund dieser Ergebnisse werden die in der Praxis häufig vorkommenden Fälle des Energiebezugs ohne schriftlichen Antrag des Energiebeziehers unter besonderer Berücksichtigung des Energiebezugs von Ehegatten und Gesellschaften bürgerlichen Rechts untersucht. Abschließend wird den Auswirkungen von Konkurs- und Vergleichsverfahren auf Tarifversorgungsverträge nachgegangen. eb/difu
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Göttingen: (1977), XXXI, 292 S., Lit.