Kritik der Lehre von den Staatsakten - Die herrschende Systematik, ihre Entstehung, ihre Unzulänglichkeit und ihre Überwindung.
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1978
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ZZ
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SEBI: 78/3874
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DI
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Abstract
Es gibt viele verschiedene Handlungsformen des Staates (Gesetz, Verordnung, Satzung, Verwaltungsakt, Regierungsakt, gerichtliche Entscheidung etc.), die alle unter dem Obergriff ,,Staatsakte'' zusammengefaßt werden. Die Staatsakte werden nach festen Kategorien definiert und voneinander abgegrenzt. Damit versucht die herrschende Systematik eine allgemeine Inhaltsbestimmung zu erreichen. Die vorliegende Arbeit will durch die Darstellung der Systematik ihre Unzulänglichkeiten und Schwächen aufdecken, die Gründe dafür aufzeigen und Wege zur Überwindung der brüchigen und letztlich nicht haltbaren Systematik weisen. In einem ersten Teil werden die verschiedenen Formen der Staatsakte dargestellt. Im Anschluß entwickelt der Autor, ausgehend von der gewandelten Staatsauffassung, einen Katalog von Verbesserungsvorschlägen, um die bestehenden Mängel zu beheben. Er will den ,,Numerus clausus'' der Staatsakte durch weitere, angemessenere Formen ergänzen, Typen von Staatsakten, die stärker auf Mitwirkung des Bürgers gerichtet sind, mehr Raum zubilligen und die Betonung der Gewaltunterworfenheit des Bürgers beseitigen. chb/difu
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Speyer: (1978), XXVII, 269 S., Lit.