Die Rechtsstellung der gemeindlichen Veranstaltungsräume.
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SEBI: 80/3051
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DI
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Abstract
Die Untersuchung befaßt sich mit der Bereitstellung gemeindlicher Veranstaltungsräume für die Allgemeinheit im Rahmen des Gemeinwohlauftrags. Sie erläutert den Begriff der gemeindlichen Veranstaltungsräume näher, stellt die öffentlich-rechtlichen Bindungen bei der Bereitstellung dieser Räume fest und gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur organisationsrechtlichen Betreibung. Der Autor empfiehlt hier vor allem die Rechtsformen des Regiebetriebs und des Eigenbetriebs. Im weiteren untersucht der Autor, inwieweit wirtschaftliche Gesichtspunkte beim Betreiben solcher Räume eine Rolle spielen dürfen. Er erörtert die Überlassungsbedingungen, den Kreis der Berechtigten und die rechtliche Ausgestaltung der Überlassung. Im Ergebnis soll jedem Einwohner einer Gemeinde grundsätzlich ein Recht zur Nutzung gemeindlicher Veranstaltungsräume zustehen, das durch verschiedene Gesichtspunkte (Kapazitätsausschöpfung etc.) begrenzt wird. chb/difu
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Veranstaltungsstätte, Gemeinde, Überlassung, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Kultur
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Mainz: (1979), XX, 155 S., Lit.
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Veranstaltungsstätte, Gemeinde, Überlassung, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Kultur