Rechtsprobleme bei der Ausgestaltung der Raumordnung und Landesplanung als Entwicklungsplanung. Forschungsauftrag Nr. 2/75.
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1977
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SEBI: 80/4337-4
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Zusammenfassung
In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bei einer als Entwicklungsplanung verstandenen Raumordnung bestehen. Entwicklungsplanung wird hierbei als Ausdruck einer besseren Koordination von Raumordnung, Landes- und Finanzplanung verstanden.Die gemeindliche Planung ist von daher nicht Gegenstand der Untersuchung. Nach einer Begriffsklärung und -abgrenzung werden dabei zunächst das geltende rechtliche System der Raumordnung und Landesplanung im Hinblick auf die entwicklungsplanerische Ausgestaltung untersucht sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen erörtert. Daran anschließend werden verschiedene Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von Raumordnung und Landesplanung auf eine Entwicklungsplanung hin untersucht. mst/difu
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Münster: Selbstverlag (1977), 225 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Forschungsberichte; 17