Der verwaltungsrechtliche Schutz der Kulturdenkmale im sozialen Rechtsstaat unter besonderer Berücksichtigung Bayerns.

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SEBI: T 368

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Abstract

Der Schutz der Kulturdenkmäler, der Denkmalschutz, umfaßt die Erhaltung, Sicherung und Pflege dieser Denkmäler durch den Staat. Diesen Schutz kann der Staat mit gütlichen Mitteln zu erreichen suchen, insbesondere durch Beratung, materielle Unterstützung, auch durch wissenschaftliche Erforschung, Verbreitung der Erkenntnisse und durch Wecken eines Bewußtseins für die Erhaltung der Denkmäler. Dies ist die eigentliche Denkmalpflege. Wenn der Schutz der Kulturdenkmäler durch ihre bloße Pflege nicht mehr ausreicht, dann müssen dem Staat auch Gebote und Verbote zur Verfügung stehen, deren Durchsetzung notfalls unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel geschehen kann. Dies ist Denkmalschutz im engeren Sinn. Als Ergebnis der Bestrebungen des Denkmalschutzes entstand in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts eine spezielle Gesetzgebung. Die Arbeit will hier lediglich den verwaltungsrechtlichen Schutz darstellen, um den Rahmen der Untersuchung nicht zu sprengen. Außer der Darstellung des in Bayern geltenden Rechts untersucht der Autor die Möglichkeiten und Erfordernisse eines gesetzlichen Denkmalschutzes im sozialen Rechtsstaat. chb/difu

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Rechtsstaat, Kulturdenkmal, Sozialstaat, Konservator, Denkmalpflege, Verwaltungsrecht, Kultur, Denkmalschutz

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Würzburg: (1965), 165 S., Lit.

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Rechtsstaat, Kulturdenkmal, Sozialstaat, Konservator, Denkmalpflege, Verwaltungsrecht, Kultur, Denkmalschutz

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