Die Rechtsbeziehungen der kommunalen Schulden, des Vermögens, der Steuern und Rücklagen, auch im Verhältnis zueinander.
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SEBI: DB 467
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DI
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Abstract
Die Arbeit will, in erster Linie an Hand der gesetzlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen, die rechtlichen Grundlagen der vier gemeindlichen Finanzkomplexe (Bildung gemeindlichen Vermögens, Erhebung von Steuern, kommunale Schuldaufnahme und Ansammlung von Rücklagen) darstellen. Neben diesen rein rechtlichen Betrachtungen ist die Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen diesen vier Gebieten vorwiegend wirtschaftswissenschaftlicher Natur. Von besonderem Interesse bei der Erörterung dieser Fragen ist die Schuldaufnahme, das Problem der Höchstverschuldung, das aus der Schuldaufnahme resultiert, die Frage der Steuerausschöpfung zu den Rücklagen und die des Einsatzes von Veräußerungserlösen zur Korrektur von Fehlbeträgen. Der Autor gibt bei jedem der vier Finanzkomplexe einen kurzen geschichtlichen Überblick. Das Problem der Höchstverschuldung der Gemeinden, das in der Abhandlung besonders breiten Raum einnimmt, wird mit einer Reihe von Tabellen und statistischem Material erläutert. chb/difu
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Kredit, Verschuldung, Vermögen, Rücklage, Haushaltswesen, Steuer, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Kommunalpolitik
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Köln: (1963), XXIII, 176 S., Tab.; Lit.
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Kredit, Verschuldung, Vermögen, Rücklage, Haushaltswesen, Steuer, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Kommunalpolitik