Die arbeitsrechtliche Stellung der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Inkrafttreten der EWG-Verordnung Nr. 38 vom 25.3.1964.
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SEBI: 70/827
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DI
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Abstract
Art. 48 I EWG-Vertrag fordert die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaften.Diese Forderung wurde im wesentlichen bereits durch die Verordnung 38 vom 25. 3. 1964 (VO 38/64) der EWG erfüllt.Nachdem der Autor einige Betrachtungen zur geschichtlichen Entwicklung des europäischen Arbeitsmarkts angestellt hat, arbeitet er die materiell erreichten Verbesserungen der VO 38/64 zunächst an einem Vergleich der arbeitsrechtlichen Stellung von ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EWG-Ländern mit Deutschen heraus.Das Grundgesetz verbietet eine Bevorzugung von Deutschen nicht; insbesondere Art. 3 GG läßt nach herrschender Meinung die Ausländereigenschaft als mögliche Differenzierung im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu.Demgegenüber genießen Arbeitnehmer aus den EWG-Ländern den Schutz der VO 38/64, der sie in fast allen Punkten Deutschen gleichstellt.Der Autor geht hier Punkt für Punkt mögliche Diskriminierungsformen durch und prüft die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen gegenüber Ausländern aus den EWG-Staaten. chb/difu
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Arbeit, Arbeitsbedingung, Ausländer, Verfassungsrecht, Wirtschaftsförderung, EWG, Arbeitsmarkt, Staatsangehörigkeit
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Köln: (1968), 79 S., Lit.
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Arbeit, Arbeitsbedingung, Ausländer, Verfassungsrecht, Wirtschaftsförderung, EWG, Arbeitsmarkt, Staatsangehörigkeit