Graubründen. Stockwerkeigentum - Fremdenverkehr. Eine wirtschaftsgeographische Untersuchung über die Bedeutung eines Gesetzerlasses für einen Fremdenverkehrskanton.

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SEBI: 80/6365

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Zusammenfassung

Am Beispiel des Stockwerkeigentums, das in der Schweiz seit 1965 wieder begründbar ist, zeigen sich sehr deutlich die siedlungsgeographischen und funktionalen Effekte, die sich aus neuen Gesetzen ergeben können. Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf Erhebungen bei den Grundbuchämtern in den Gemeinden des Kantons Graubünden sowie auf eine vom Autor durchgeführte Fragebogenerhebung bei den Stockwerkeigentümern in zwei Ortschaften. Da die Hauptbedeutung des Stockwerkeigentums in Graubünden im Fremdenverkehr liegt - sieben von acht Eigentumswohnungen sind Zweitwohnsitze -, analysiert der Autor vor allem die sich im Zusammenhang mit dem Tourismus ergebenden Probleme sowie kommunale und ergebenden Probleme sowie kommunale und regionale Aspekte des Stockwerkeigentums. bp/difu

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Eigentumswohnung, Zweitwohnung, Ferienwohnung, Stockwerkeigentum, Wirtschaftsgeographie, Fremdenverkehr, Siedlungsgeographie, Gesetzgebung, Bauwesen, Wohnungswesen, Urlaub

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Chur: (1976), XVII, 213 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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Eigentumswohnung, Zweitwohnung, Ferienwohnung, Stockwerkeigentum, Wirtschaftsgeographie, Fremdenverkehr, Siedlungsgeographie, Gesetzgebung, Bauwesen, Wohnungswesen, Urlaub

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