Das Verhältnis von privatem und öffentlichem Nachbarrecht.
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SEBI: 78/3046
IRB: 61 SCHA
IRB: 61 SCHA
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DI
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Abstract
Das Nachbarrecht ist derzeitig in einen privatrechtlichen und einen öffentlich-rechtlichen Teil aufgespalten. Das Verhältnis der beiden Rechtskomplexe zueinander ist noch immer systematisch ungeklärt; diese Unklarheit ist mit der Grund für eine Reihe praktisch bedeutsamer rechtlicher Zweifelsfragen. Im Zentrum steht die Frage nach dem Verhältnis der privaten Nachbarrechte aus 1004, 906, 907 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu den öffentlich-rechtlichen Abwehrrechten. Es ist nicht geklärt, ob sie wahlweise geltend gemacht werden können (wie dies die Rechtsprechung zuläßt) oder sich gegenseitig ausschließen, etwa weil einer Baugenehmigung eine Ausschlußwirkung zukommt. Der Autor versucht, dieses Verhältnis zwischen privatem und öffentlichem Nachbarrecht von der Frage her aufzurollen, welche privatrechtsgestaltende Wirkung die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (vor allem die Baugenehmigung und die Genehmigung nach 4 ff. Bundesimmissionsschutzgesetz) entfalten. Thematisch beschränkt sich der Autor hierbei auf den Bereich des Immissionsschutzes, der ja in 1004,906 BGB und 4 ff. BImSchG angesprochen wird. chb/difu
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Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Baurecht, Privatrecht, Öffentliches Recht, Nachbarrecht, Bundesimmissionsschutzgesetz, Gewerbeordnung
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Berlin: Duncker & Humblot (1978), 256 S., Lit.; jur.Habil.; Münster 1977
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Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Baurecht, Privatrecht, Öffentliches Recht, Nachbarrecht, Bundesimmissionsschutzgesetz, Gewerbeordnung
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Schriften zum Bürgerlichen Recht; 43