Betriebsschutz in Verkehrsbetrieben.
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SEBI: 79/5384
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Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht ist als selbständiges Rechtsgebiet anzusehen, weil es Elemente des privaten und öffentlichen Rechts vereinigt. Ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts ist das Arbeitsschutzrecht, das sich in Vertragsschutz, Arbeitsschutz und Betriebsschutz gliedert. Nach dieser rechtssystematischen Einordnung rekapituliert der Autor die rechtshistorische Entwicklung des Arbeits- und Betriebsschutzes. Betriebsschutzverordnungen betrachtet er als Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Sozialbildung des Eigentums. Der Betriebsschutz im Verkehr obliegt dem Bundesminister für Verkehr. Er umfaßt u. a. Betriebssicherheit sowie Insassenschutz und bedingt die Technische Überwachung (TÜV). Der Verfasser untersucht die Frage, ob die Technische Überwachungn als öffentliche oder staatliche Aufgabe anzusehen ist. Weiterhin befaßt sich der Autor mit den Teilbereichen privatrechtlichen Betriebsschutzes, wobei Tarifvertrag, Betriebsverfassung und Berufsgenossenschaften die Stichworte liefern. im/difu
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Betriebsschutz, Verkehrsbetrieb, Arbeitsschutzrecht, Rechtsgeschichte, Verkehr, Arbeitsbedingung
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Würzburg: (1976), XXX, 152 S., Lit.; jur.Diss.; Würzburg 1978
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Betriebsschutz, Verkehrsbetrieb, Arbeitsschutzrecht, Rechtsgeschichte, Verkehr, Arbeitsbedingung