Das Verhältnis der privilegierten Fachplanungen zur kommunalen Bauleitplanung.
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1980
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SEBI: 80/5879
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Zusammenfassung
Das Verhältnis der Fachplanungen zur gemeindlichen Bauleitplanung ist im Bundesbaugesetz nur ansatzweise geregelt. Die Novellierungen dieses Gesetzes in den Jahren 1976 und 1979 haben den bezeichneten Komplex ausgespart. Die Arbeit unternimmt daher den Versuch, das in der Praxis nur schwer zu koordinierende Verhältnis der privilegierten Fachplanungen zur gemeindlichen Bauleitplanung rechtsdogmatisch zu durchleuchten und Möglichkeiten einer Koordination zwischen Bauleitplanung und Fachplanung aufzuzeigen und zu werten. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß gerade die Instrumente der Raumordnung und Landesplanung, insbesondere die Regionalplanung, grundsätzlich geeignet sind, eine Koordination zwischen privilegierter Fachplanung und Bauleitplanung zu leisten. Schließlich werden Modelle zur Neugestaltung des Verhältnisses der Bauleitplanung zur privilegierten Fachplanung untersucht. Neben raumordnungsrechtlichen Vorschlägen und Möglichkeiten einer stärkeren Bindungswirkung des Flächennutzungsplanes wird der Ersetzung des Planfeststellungsbeschlusses durch den Bebauungsplan besondere Beachtung gewidmet. chb/difu
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Münster: (1980), LIII, 390 S., Lit.; tech.Diss.; Münster 1980
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Serie/Report Nr.
Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 56