Das Recht der Regionalplanung in Schleswig-Holstein dargestellt am Beispiel des regionalen Landesplanungsverbandes Kieler Umland.

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SEBI: Hc 47

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Abstract

Der regionale Landesplanungsverband Kieler Umland (RLKU) wurde (nach ersten Schritten dazu bereits im Jahre 1946) 1963 gegründet. In ihm haben sich die Stadt Kiel sowie die drei benachbarten Kreise Eckernförde, Rendsburg und Plön zusammengeschlossen, um für das Kieler Umland eine einheitliche Regionalplanung zu gewährleisten. Nach einer kurzen Schilderung der Entstehungsgeschichte des RLKU wird das Recht der Regionalplanung am Beispiel des RLKU dargestellt. Nach 5 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) kann die Regionalplanung auf die Kreise übertragen werden. Zu ihrer Durchführung wurde der RLKU gegründet. Es folgen Ausführungen über die Organisation des RLKU (Verbandsorgane, Abstimmungsverfahren, Einstimmigkeitserfordernis, Mehrheitsstimmrecht). Breiter Raum wird der Stellung der Regionalplanung zwischen Landes- und Kreisplanung gewidmet; der Autor geht anschließend auf die Sicherung des werdenden Regionalplans ein. In einem Resumee wirft der Autor einen Blick in die Zukunft und entwickelt einige Thesen zur abzusehenden Weiterentwicklung der Regionalplanung und zum Problem der territorialen Verwaltungsreform. chb/difu

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Bauplanungsrecht, Verband, Regionalplanung, Landesplanung, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Bauleitplanung, Zweckverband, Kommunale Planungshoheit, Stadt-Umland-Verband

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Kiel: (1968), 233 S., Kt.; Tab.; Lit.; (jur.Diss.Kiel 1967)

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Bauplanungsrecht, Verband, Regionalplanung, Landesplanung, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Bauleitplanung, Zweckverband, Kommunale Planungshoheit, Stadt-Umland-Verband

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