BayVGH, Urteil vom 30.3.1979 Nr.38 II 77, rechtskräftig.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Auch Eigentümer von außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücken sind nach § 47 Absatz 2 VwGO antragsbefugt, wenn ihre Grundstücke durch die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans unmittelbar nachteilig betroffen werden. Zur Entwicklung eines Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan. Ein Abwägungsvorgang ist fehlerhaft, wenn in die Abwägung die von den Festsetzungen des Bebauungsplans unmittelbar betroffenen privaten Belange der Eigentümer angrenzender Grundstücke nicht eingetellt worden sind. Zur Fehlerhaftigkeit eines Abwägungsvorganges, dem Festlegungen vorangegangen sind, die sich aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bindend ausgewirkt haben. bm
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Paragraph 1, Paragraph 8, Normenkontrolle, Antragsbefugnis
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Bayerische Verwaltungsblätter, München 111(1980)Nr.9/10, S.292-296
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Paragraph 1, Paragraph 8, Normenkontrolle, Antragsbefugnis