Inhalt des Sachverständigengutachtens bei Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1980
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Das MHG geht davon aus, dass sich der Mietpreis an den üblichen Entgelten zu orientieren hat, der für vergleichbaren preisgebundenen Wohnraum gezahlt wird. Im Sachverständigengutachten sollen deshalb Vergleichsobjekte beschrieben werden, soweit sie dem Gutachter bekannt sind. Der Sachverständige hat dabei aber dafür Sorge zu tragen, dass er die ihm obliegende Schweigepflicht nicht verletzt. Durch die Beschreibung der Vergleichsobjekte ist gewährleistet, dass die Gründe des Mieterhöhungsverlangens für den Mieter möglichst transparent gestaltet werden. rh
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 32(1979)Nr.9, S.257-259, Lit.