Die Betriebsverlagerung kann auch eine Chance sein. Überlegungen zur planungsbedingten Betriebsverlagerung. Raumwirtschaft und Umweltschutz.

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SEBI: Zs 2760-4
IRB: Z 1325

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Zusammenfassung

Betriebsverlagerungen infolge öffentlicher Planungsmaßnahmen sollten angesichts der erheblichen zeitlichen und finanziellen Belastungen nur als letzte Möglichkeit ins Auge gefasst werden. Der neue Betriebsstandort, die adäquate Entschädigung für den Betrieb einschließlich der Verlagerungs- und Folgekosten, die künftige Betriebsgröße und die geeignete Finanzierung sind Parameter, die der Betriebsinhaber selbst und in Zusammenarbeit mit den bei der Verlagerung beteiligten öffentlichen Stellen abzuklären hat. hb

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Stadtplanung/Städtebau, Standortplanung, Betriebsverlagerung, Ausgleichsleistung, Standort, Betriebsgröße, Finanzierung, Entschädigung

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Industrie und Handel (1980)Nr.4, S.47-49

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Stadtplanung/Städtebau, Standortplanung, Betriebsverlagerung, Ausgleichsleistung, Standort, Betriebsgröße, Finanzierung, Entschädigung

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