Befreiung von Gerichtskosten.

Boorberg
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Datum

2002

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Im Land Brandenburg sind Gemeinden und sonstige Gebietskörperschaften von der Zahlung der Gerichtsgebühren im Zivilprozess befreit, sofern die Angelegenheit nicht die wirtschaftlichen Unternehmen i.S.d. Kommunalrechts betrifft. Gerichtsgebühren sind in solchen Fällen auch bei der obsiegenden Gegenpartei nicht zu erheben, sodass eine Festsetzung des gezahlten Vorschusses gegen die Gemeinde oder Gebietskörperschaft zu unterbleiben hat. Brandesburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9.7.2001 - 8 W 146/01, in Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) 2002 S.246. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 8, Landesbeil.

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 63-64/Rdnr.B17

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen