Welche Auswirkungen hat die Energieeinsparverordnung auf den Gebäudebestand?

Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen
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2002

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Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen

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Berlin

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ZLB: Zs 3455-4

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Seit dem 1.2.2002 schreibt die neue Energieeinsparverordnung für neue und alte Häuser einen höheren Wärmeschutz und moderne Heizsysteme vor. In beiden Bereichen sollen Hauseigentümer bis Ende 2006 tätig werden. Festzustellen ist jedoch, dass kein Eigentümer gezwungen werden kann, den Energieverbrauch in seinem alten Haus zu senken! Die Energieeinsparverordnung greift nur bei umfangreichen Sanierungsarbeiten im und am Haus, weil die zusätzlichen Energiesparmaßnahmen nur unter solchen Verhältnissen auch wirtschaftlich zu vertreten sind. Der Bauherr kommt um die Energieeinsparverordnung nicht herum, wenn mindestens 20 % einer Hausfläche (in gleicher Himmelsrichtung) erneuert werden oder wenn der beheizte Raum in seinem Haus um mehr als 10 m2 vergrößert wird. difu

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BBU-Nachrichten

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Nr. 17

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S. 41-42

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