BGB §§ 321, 324, 440. Risikoübernahme des Grundstückskäufers für Genehmigungsverweigerung. BGH, Urteil vom 26.10.1979 - V ZR 58/76, Köln.
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1980
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Zu den Folgen der endgültigen Versagung der nach § 19 BBauG erforderlichen Auflassungsgenehmigung bei einem Grundstückskaufvertrag. Der Gläubiger hat i.S. des § 324 I BGB die Unmöglichkeit der Leistung nicht nur dann zu vertreten, wenn er schuldhaft gegen eine vertragliche Mitwirkungspflicht verstößt, sondern auch dann, wenn er ausdrücklich oder konkludent das Risiko des fraglichen Leistungshindernisses übernommen hat. -z-
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.13, S.700, Lit.