Die Kostenbeteiligung des ausziehenden Mieters an zukünftigen Schönheitsreparaturen im Bereich der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen.
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1980
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Der beim Auszug eines Mieters sich häufig ergebende Streit über die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen und deren Kostenbeteiligung wird hier von allen Seiten beleuchtet. Grundlage ist die jeweilige vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag über die Fristen für Schönheitsreparaturen und die Art ihrer Durchführung, sowie die Probleme, die entstehen, wenn der Mieter vor Ablauf der angesetzten Renovierungsfristen auszieht. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 70(1980)Nr.2, S.53-57, Lit.