Die Leitsätze bayerischer Wohnungs- und Städtebaupolitik. Tl. 1.

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IRB: Z 877

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Die bayerische Staatsregierung hat der Öffentlichkeit ihre Leitsätze bayerischer Wohnungs- und Städtebaupolitik für die nächsten Jahre vorgelegt. Nach der Beseitigung der allgemeinen Wohnungsnot der Nachkriegsjahre soll die Förderung des Wohnungsbaues mit Finanzhilfen fortgesetzt werden nach dem Grundsatz - soviel Eigentum wie möglich und so viele Mietwohnungen wie nötig, wobei die kombinierte Objekt-Subjekt-Förderung mit Stärkung der Privatinitiative beibehalten wird. Die Fehlbelegung von Sozialwohnungen soll beseitigt werden und die Wohnungspolitik insgesamt familiengerecht, kinderfreundlich und sozial durch entsprechende Förderungsmaßnahmen ausgestaltet werden. hg

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Politik, Wohnungsbau, Städtebau, Land, Förderung, Wohnungseigentum, Mietwohnungsbau, Sozialwohnung, Fehlbelegung, Leitsatz

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 70(1980)Nr.2, S.45-49

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Politik, Wohnungsbau, Städtebau, Land, Förderung, Wohnungseigentum, Mietwohnungsbau, Sozialwohnung, Fehlbelegung, Leitsatz

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