Einschränkung der Verwendung von Hausbrandkohle nur bei Gefahr schädlicher Umwelteinwirkungen.
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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
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Zusammenfassung
Zur Vermeidung eines rechtswidrigen Verdrängungswettbewerbs kann die Durchsetzung von Fernwärmeanschlüssen mit Hilfe staatlicher Zwangsmittel nur im Rahmen gesetzlicher Ermächtigungen erfolgen. Die Überschreitung dieses Rahmens durch mehrere kommunale Entscheidungen über Verbrennungsverbote und A- und B-Zwang an Fernwärmesystemen muss aber befürchtet werden. Begründet werden diese Entscheidungen mit Umweltschutzgesichtspunkten, tatsächlich jedoch entscheiden fiskalische Gesichtspunkte zur besseren Auslastung gemeindlicher Einrichtungen. Der Autor unternimmt den Versuch, die Ermächtigungsgrundlagen und die rechtlichen Vorschriften staatlicher und kommunaler Eingriffsbefugnisse aufzuzeigen. za
Beschreibung
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Recht, Immissionsschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Kohleverbrennung, Hausbrand, Umwelteinwirkung, Verbrennungsverbot, Fernwärme, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Ermächtigungsgrundlage, Vorschrift
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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1979)Nr.5, S.141-146, Tab., Lit.
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Recht, Immissionsschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Kohleverbrennung, Hausbrand, Umwelteinwirkung, Verbrennungsverbot, Fernwärme, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Ermächtigungsgrundlage, Vorschrift