"Gemeinnützigkeit" - was ist das? Interpretation eines unbestimmten Rechtbegriffes.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Die (Wohnungs-)Gemeinnützigkeit ist ein unbestimmter und offensichtlich auch unbestimmbarer Rechtsbegriff, abhängig von herrschenden Staatszielen und sozialethischen Prinzipien. Daher können die Ziele der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen als Aufhebung des Privateigentums, als Erstellung von modernen und preisgünstigen Mietwohnungen für Minderbemittelte oder als Bildung von Einzeleigentum gesehen werden. Hier schließt sich die Diskussion um die Stellung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in einer marktwirtschaftlichen Ordnung und ihren Wettbewerbsbedingungen an. hg
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Wissenschaft/Grundlagen, Terminologie, Gemeinnützigkeit, Wohnungswirtschaft, Rechtsbegriff
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 32(1979)Nr.6, S.312, 314,
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Wissenschaft/Grundlagen, Terminologie, Gemeinnützigkeit, Wohnungswirtschaft, Rechtsbegriff