Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Hinweise für eine gerechte Gleichstellung.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Um die vom Gesetzgeber geforderten Heizkosten unter Berücksichtigung der verbrauchsabhängigen Abrechnung ohne Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durchführen zu können, ist es erforderlich, für alle Wohnungen gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Hier wird der Berechnungsbasis der baustoffabhängige Wärmebedarf und nicht wie üblich der lageabhängige Bedarf zugrunde gelegt. Bei der Benutzung von Heizkostenverteilern unter Berücksichtigung der Anrechnung von 50 % der Heizkosten auf die Wohnfläche, ist bei sorgfältiger Anwendung von Lagereduktionen eine ungefähre Gleichstellung aller Wohnungen und Räume möglich, während eine Ungleichheit auch bei optimaler Wärmedämmung bestehen bleibt. hg

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Versorgungstechnik, Wärme, Messwert, Finanzierung, Heizkostenverteiler, Wärmeverbrauch, Heizkostenabrechnung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 32(1979)Nr.10, S.540, Tab.

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Versorgungstechnik, Wärme, Messwert, Finanzierung, Heizkostenverteiler, Wärmeverbrauch, Heizkostenabrechnung

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