Nebenerzeugnisse als Produkt. Konkretisierung der Abgrenzung Produkt zu Abfall durch den Europäischen Gerichtshof sowie das Verwaltungsgericht Köln.

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Wiesbaden

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1616-5829

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ZLB: Zs 4648-4

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Abstract

Wesentliche Bedeutung in der Abfallwirtschaft kommt der Abgrenzung zwischen Abfall und Produkt zu, denn mit der Einordnung wird über die Anwendbarkeit produkt- oder abfallrechtlicher Regelungen entschieden. Die für die Abgrenzung zwischen Abfall und Produkt relevanten Kriterien (eine Sache wurde gezielt hergestellt und stellt somit ein Produkt dar; eine Sache, die ungewollt angefallen ist, ist als Abfall einzustufen) sind erstmals zum Teil durch das Urteil des EuGH vom 18.4.2002 (RS. C-9/00) sowie teilweise durch ein Urteil des VG Köln vom 9.11.2002 (13 K 7283/99, nicht rechtskräftig) bestätigt worden. difu

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Umweltpraxis

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Nr. 7/8

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S. 39-40

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