Einführung eines Anschluß- und Benutzungszwanges für Fernwärme durch kommunale Satzung. Anschlußzwang für Fernwärme; Rückentitel.

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SEBI: 78/4741

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Die Voraussetzungen unter denen Kommunen einen Anschluß- und Benutzerzwang anordnen können, sind von bes. Bedeutung für die deutsche Energiewirtschaft, da solche Satzungen, wenn gültig; andere Energieträger aus dem betroffenen Versorgungsgebiet verdrängen können. Die vorliegende Untersuchung erörtert die rechtlichen Fragen dieses Vorgangs. Der Autor diskutiert die mögliche Fehlerhaftigkeit solcher Entscheidungen, die gerichtl. Kontrollmöglichkeit des Begriffs ,,öffentliches Wohl''. Im zweiten Teil geht es um die Abwägung z. B. kommunalrechtlicher Grundsätze der Sparsamkeit im Gegensatz zur grundrechtlichen Berufsfreiheit, sowie Enteignung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Im Anhang steht die Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung in der Mittelstadt Völklingen. kf/difu

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Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Fernwärme, Energieversorgung, Anschlusszwang

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München: Vahlen (1978), 45 S., Lit.

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Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Fernwärme, Energieversorgung, Anschlusszwang

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Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre; 22