Gemeinnützigkeit auf österreichisch. Ein Überblick über das neue Gesetz.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Am 31.3.1979 trat in Österreich das neue Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in Kraft, das die Bestimmungen von 1940 ablöst. Der Status der Gemeinnützigkeit für Bauvereinigungen (früher Wohnungsunternehmen) bleibt durch behördliche Anerkennung begründet. Neben den gesellschaftsrechtlichen Mindestnormen sind Bestimmungen über Gewinnbeschränkung mit variabler Obergrenze, Vermögensbindung auf Dauer, Preisbindung nach dem Grundsatz der Kostendeckung und die Berechnung einer angemessenen Miete aufgenommen worden. Die gemeinnützigen Bauvereinigungen bleiben einer umfassenden Gebarensprüfung unterworfen. Breiten Raum nehmen im neuen Gesetz die verfahrensrechtlichen Bestimmungen ein. hg
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Recht, Wohnung, Übernational, Wohnungsrecht, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Neuregelung, Gesellschaftsrecht, Mietberechnung, Prüfung, Verfahrensrecht
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 32(1979)Nr.9, S.490, 492, 494,
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Recht, Wohnung, Übernational, Wohnungsrecht, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Neuregelung, Gesellschaftsrecht, Mietberechnung, Prüfung, Verfahrensrecht