Gemeinnütziges Wohn.-W. 32(1979)Nr.7, S.394-396, Lit.

Riebandt-Korfmacher, A.
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1980

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Die Entscheidung betrifft Nutzungsverhältnisse von Genossenschaftswohnungen, für die der Muster-Nutzungsvertrag in der Fassung 1931/50 gilt. Das Vergleichsmietenverfahren erfasst alle Mietverhältnisse über Wohnraum. Das Genossenschaftsverhältnis ändert nichts an dem Mietvertragscharakter. Eine Mieterhöhung auf Grund ortsüblicher Vergleichsmieten ist ausgeschlossen, wenn anderslautende Vereinbarungen auf Grund des Nutzungsvertrages entgegenstehen. Einwendungen gegen die Begründetheit der genossenschaftlichen Beschlüsse können im Vergleichsmietenverfahren nicht gehört werden. hg

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