Überlegungen zur Fortentwicklung des Rechts der Stadterneuerung.
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Abstract
Ungeachtet der insgesamt positiven Einschätzung des StBauFG wird von Sanierungspraktikern eine Öffnung des Sanierungsinstrumentariums für Wohnumfeldmaßnahmen oder für "einfachere" Fälle der Stadterneuerung gefordert. Vonseiten der Modernisierungsförderung wird eine stärkere Abstützung der privaten Modernisierungstätigkeit durch städtebauliche Maßnahmen wie Wohnumfeldverbesserung für notwendig gehalten und damit die städtebauliche Einbindung der öffentlichen Förderung der Wohnungsmodernisierung. Ansätze für eine Fortentwicklung der gegenwärtigen Städtebauförderung, einschließlich Modernisierungsförderung, könnten sein: Vereinfachung des Sanierungsverfahrens, Maßnahmen der einfachen städtebaulichen Erneuerung, Änderung der förderungsrechtlichen Bestimmungen, Vereinheitlichung der Modernisierungsförderung. bm
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Recht, Städtebauförderungsgesetz, Stadterneuerung, Modernisierung, Instrumentarium, Einschätzung, Fortentwicklung, Vorschlag, Verfahren, Förderungsbestimmung
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Städte- und Gemeindebund 35(1980)Nr.1, S.12-16, Lit.
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Recht, Städtebauförderungsgesetz, Stadterneuerung, Modernisierung, Instrumentarium, Einschätzung, Fortentwicklung, Vorschlag, Verfahren, Förderungsbestimmung