Wer sind eigentlich die Initiatoren für die Ansiedlung großflächiger Handelsbetriebe?

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SEBI: Zs 2759-4
BBR: Z 392
IRB: Z 310

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Zusammenfassung

Die Ausführungen verdeutlichen, dass eine ganze Reihe direkter und indirekter Initiatoren für die Ansiedlung großflächiger Handelsbetriebe in Betracht kommen. Diese Initiatoren berücksichtigen bei ihren Aktivitäten jedoch nicht immer die Aufgaben und Ziele der Stadtentwicklung und Landesplanung, was aus den Zielsetzungen der einzelnen Initiatoren durchaus verständlich erscheint. Die Verhinderung negativer Auswirkungen auf die städtebaulichen und landesplanerischen Zielvorstellungen mittels des Bau- und Planungsrechts ist durchaus mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft vereinbar und im Prinzip auch wettbewerbsneutral. hb

Beschreibung

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Wirtschaft, Tertiärsektor, Standort, Ansiedlung, Handelsunternehmen, Ansiedlungsförderung, Ansiedlungsinitiator, Zielfindung, Zielkonflikt, Stadtentwicklung, Landesplanung, Baurecht

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Mitteilungen.Industrie- und Handelskammer Köln (IHK) 34(1979)Nr. 24, S. 1122-1138

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Wirtschaft, Tertiärsektor, Standort, Ansiedlung, Handelsunternehmen, Ansiedlungsförderung, Ansiedlungsinitiator, Zielfindung, Zielkonflikt, Stadtentwicklung, Landesplanung, Baurecht

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