Die staatliche Krankenhausbedarfsplanung als Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsmäßigkeitskontrolle.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Im Mittelpunkt der Verwaltungsstreitverfahren stehen die Bemühungen von Krankenhausträgern um richterliche Korrektur der Bedarfsentscheidung, um Anerkennung einer weiteren Fachabteilung oder einer über die Festsetzung des Krankenhausbedarfsplans hinausgehenden Anzahl von Betten. Angesichts konzeptioneller und datenmäßiger Unsicherheiten beschränkt sich die Rechtsprechnung weitgehend auf die Überprüfung der Sachlichkeit und Konsequenz der Planentscheidungen. Die Ausführungen wollen verdeutlichen, dass zwar die Bedarfsentscheidungen nicht primär der Verwaltungsgerichtsbarkeit zufallen, wohl aber, dass es in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte liegt, die Möglichkeiten der rechtlichen Kontrolle solcher Entscheidungen auszuschöpfen. hb

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Daseinsvorsorge, Krankenhaus, Bedarfsplanung, Planungsgrundlage, Trägerschaft, Rechtmäßigkeit, Entscheidungskorrektur, Kontrollmöglichkeit

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Deutsches Verwaltungsblatt 94(1979)Nr.23, S.865-872, Lit.

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Daseinsvorsorge, Krankenhaus, Bedarfsplanung, Planungsgrundlage, Trägerschaft, Rechtmäßigkeit, Entscheidungskorrektur, Kontrollmöglichkeit

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