Kriterien für die landesplanerische Beurteilung von Siedlungsschwerpunkten.

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Nach der Gemeindereform ist das Erfordernis der räumlichen Schwerpunktbildung zwar allgemein anerkannt. Während in vielen Bundesländern die landesplanerische Einflussnahme aber auf heftigen Widerstand bei den Kommunen stößt, ist sie in Nordrhein-Westfalen unumstritten. Die gesetzlichen Grundlagen aus dem Landesentwicklungsprogramm und die zugehörigen Erlasse werden dargestellt und die Kriterien für die landesplanerische Beurteilung von Siedlungsschwerpunkten, für ihre Größe, Lage und Abgrenzung erläutert. Das Konzept der Siedlungsschwerpunkte wird als versorgungsorientiertes, räumlich-funktionales Ordnungskonzept positiv beurteilt, ist aber nicht als Instrument zur Verhinderung der Zersiedlung geeignet. bm

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Innere Kolonisation (IKO) 28(1979)Nr.1, S.14-21, Abb., Tab., Lit.

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