Parteienstaat - Parteiengemeinde?

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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71

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Zusammenfassung

Die Verfassungsgeber konnten nicht verhindern, dass im Zuge ihrer Entwicklung die Bundesrepublik mehr und mehr zu einem Parteienstaat wurde. Langsamer, aber analog vollzog sich diese Entwicklung auf kommunaler Ebene. Nur wenige Elemente unmittelbarer Demokratie sind - vor allem im süddeutschen Raum - erhalten geblieben. Durch die Parteiengebundenheit der Mandatsträger hat sich eine Entfremdung zwischen der Bürgerschaft und ihrer Vertretung ergeben, die ihren Ausdruck u.a. in Bügerinitiativen gefunden hat. Ohne deren Institutionalisierung muss unweigerlich auf den Parteienstaat auch die Parteiengemeinde folgen, was negativ auf die kommunale Selbstverwaltung einwirkt. hb

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Politik, Partei, Gemeinde, Bund, Parteienstaat, Verfassung, Entfremdung, Mandatsträger, Bürgerschaft, Bürgerinitiative, Willensbildung

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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1978)Nr.11, S.368-372, Lit.

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Politik, Partei, Gemeinde, Bund, Parteienstaat, Verfassung, Entfremdung, Mandatsträger, Bürgerschaft, Bürgerinitiative, Willensbildung

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