Solartechnik - Bonn fördert gezielt.

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IRB: Z 624

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Zusammenfassung

Gegen drohende Energieverknappung müssen Energiesparmaßnahmen durchgeführt und neue Energiequellen erschlossen werden. Das Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz stellt Fördermittel für energiesparende Maßnahmen, aber auch für Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie bereit. Solare Heizungsanlagen werden erst ab Mitte der 80er Jahre wirtschaftlich arbeiten. Die Entwicklung solarer Heizungen muss durch staatliche Mittel gefördert werden. Baugenehmigungen sollen freizügig erteilt werden. Solartechnik wird insbesondere dann wirtschaftlich, wenn der Energiebedarf der Häuser durch Wärmedämmung reduziert wird. eb

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Schlagwörter

Versorgung, Wärme, Solartechnik, Fördermittel, Energiesparmaßnahme, Wirtschaftlichkeit, Sonnenkollektor, Dach, Baugenehmigung, Bauvorschrift

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Beratende Ingenieure, Deutscher Consulting Verl., Wuppertal, (1979)Nr.4, S.26-27, 31

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Versorgung, Wärme, Solartechnik, Fördermittel, Energiesparmaßnahme, Wirtschaftlichkeit, Sonnenkollektor, Dach, Baugenehmigung, Bauvorschrift

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