Lärm durch Baumaschinen.

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IRB: Z 783

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Zusammenfassung

Das zunehmende Umweltschutzbewusstsein hat sich schon vor Jahren auch auf dem Baumaschinensektor niedergeschlagen, als die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmission - vom 19. August 1970 wirksam wurde. In ihr sind vor allem Grenzwerte für Lärmeinwirkungen auf die Umgebung fixiert, wie sie von einzelnen Baumaschinen oder komplexen Baustellen verursacht werden. Die AVO zum Schutz gegen Baulärm sowie die Schall-Emissionsrichtwerte für Baumaschinen werden angeführt. -y-

Beschreibung

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Umweltpflege, Emission, Gewerbelärm, Baumaschine, Emissionsrichtwert, Kontrollmessung

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BD.Baumaschinendienst 14(1979)Nr.2, S.58-60, Abb., Tab.

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Umweltpflege, Emission, Gewerbelärm, Baumaschine, Emissionsrichtwert, Kontrollmessung

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