Droit et urbanisme. La participation du public a l'amenagement du cadre de vie.
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IRB: Z 1083
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Abstract
Der Vefasser versteht Partizipation als ein neues Recht, zumindest als einen neuen Anspruch, der sich als Konsequenz aus der Entwicklung der letzten Jahre nicht nur in der Politik sondern auch im Städtebaurecht ergeben hat. Institutionell ist dieser Anspruch sehr allgemein verankert in den unterschiedlichen beratenden Kommissionen und Ausschüssen auf allen Ebenen, funktionell in den Verfahrensvorschriften für Entwicklungs- und Bauleitpläne, nach denen vor allem die Kommunen ein starkes Mitspracherecht erhalten haben. Daneben gibt es die Möglichkeit für einen Planungsträger, die Öffentlichkeit in unterschiedlicher Weise zu informieren oder nach ihren Vorstellungen zu befragen. Die Öffentlichkeit selber kann sich dagegen in Frankreich nur durch die Bildung von Vereinigungen und Zusammenschlüssen zur Partizipation legitimieren. kr
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Stadtplanung/Städtebau, Bürgerbeteiligung, Partizipation, Planungsorganisation, Fachkommission, Bauleitplanung, Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Befragung
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Urbanisme 47(1978)Nr.165/166, S.57-64, Lit.
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Stadtplanung/Städtebau, Bürgerbeteiligung, Partizipation, Planungsorganisation, Fachkommission, Bauleitplanung, Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Befragung