Entschädigungsanspruch auch bei Straßenumwidmung. Höchstrichterliche Rechtsprechung setzt Maßstäbe für Verkehrslärmbekämpfung.
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1979
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IRB: Z 954
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Abstract
Gegen den ständig wachsenden Verkehrslärm hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits Maßstäbe gesetzt, durch das Bundesverwaltungsgericht aus der Sicht der Verkehrsplanung, durch den Bundesgerichtshof von seiten des Entschädigungsanspruches. So können betroffene Anlieger verlangen, dass dem Träger der Straßenbaulast die Errichtung und Unterhaltung von Lärmschutzanlagen auferlegt werden, diese sind bei der Planfeststellung zu berücksichtigen. Dem Anwohner soll eine angemessene Nutzung im Innen- und Außenbereich der Wohnung möglich sein. Durch die Zuerkennung einer Entschädigung soll der Eigentümer in die Lage versetzt werden, die notwendigen Lärmschutzvorrichtungen an seinem Haus anzubringen. hg
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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 88(1979)Nr.1, S.3-4, Lit.