Die finanzielle und verwaltungsmäßige Abwicklung von Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung.
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IRB: Z 197
BBR: Z 68
SEBI: Zs 788-4
BBR: Z 68
SEBI: Zs 788-4
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Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Modernisierung nach dem Städtebauförderungsgesetz § 43 und erläutert, auf welche Weise in der Stadt Detmold solche Maßnahmen bisher durchgeführt wurden. Es wird festgestellt, dass zu viele Vorschriften zu beachten und zu viele Stellen an den Verfahren beteiligt sind, was zu erheblichen Durchführungsschwierigkeiten führt. Bei der Anwendung des jetzigen Förderungsverfahrens ist auch festzustellen, dass der oft desolate Gebääudezustand und geringe Ausstattungsstandard wegen der daraus resultierenden niedrigen Miete zu einer überhöhten Kostenerstattung führt und der Finanzanteil der öffentlichen Hand am Investitionsvolumen unverhältnismäßig hoch ist, wobei die Unterhaltungsversäumnisse des Eigentümers außer acht bleiben. gf
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Recht, Städtebauförderungsgesetz, Modernisierung, Vorschriftenvielfalt, Förderungsverfahren
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Die Bauverwaltung 51(1978)Nr.9, S.352-354
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Recht, Städtebauförderungsgesetz, Modernisierung, Vorschriftenvielfalt, Förderungsverfahren