Bauleitplanung, Folgelastenvertrag. Urt. BGH vom 8.6. 1979.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Zs 2105-4
BBR: Z 34
IRB: Z 924

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die klagende Siedlungsgesellschaft hatte mit der beklagten Gemeinde einen Folgelastenvertrag über eine von ihr im Gemeindegebiet geplante Wohnanlage, der die Erschließung sicher stellen sollte, abgeschlossen. Als die Gemeinde eine geringere bauliche Nutzung beschloss, klagte die Gesellschaft auf Schadenersatz, der abgewiesen wurde. Es besteht keine Amtspflicht der Gemeinde, den Bebauungsplan unverändert zu beschließen. Eine Haftung wegen Verschuldens beim Vertragsabschluss tritt nicht schon deshalb ein, weil der später aufgestellte Bebauungsplan die im Folgelastenvertrag vorausgesetzte bauliche Nutzung von Grundstücken nicht oder nicht in dem gewünschten Maß ermöglicht. hg

Description

Keywords

Recht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Folgelastenvertrag, Bebauungsplanänderung, Bauliche Nutzung, Rechtsprechung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Die Niedersächsische Gemeinde, Hannover 31(1979)Nr.1, S.36-38

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Folgelastenvertrag, Bebauungsplanänderung, Bauliche Nutzung, Rechtsprechung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries