Entscheidungen in der Rechtsprechung. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung. OVG Münster, Beschluss vom 26.5.1978 -X a ND 3/78.

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1979

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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In einem Normenkontrollverfahren, in dem über die Gültigkeit eines Bebauungsplanes zu entscheiden ist, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht i.S. von § 47 Abs. 7 VwGO dringend geboten, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, gegen die im Vollzug des Bebauungsplanes ergehenden Einzelmaßnahmen der öffentlichen Gewalt vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. bm

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Deutsches Verwaltungsblatt 94(1979)Nr.5, S.191-192

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