Die Umweltverträglichkeitsprüfung als Aufgabe der Kantone am Beispiel des Kantons Aargau.
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1980
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IRB: Z 1089
TIB: ZS 4863
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Zusammenfassung
Die gesamte Verwaltung sollte ihre Bauvorhaben einer generellen Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellen. Am Beispiel des Kantons Aargau werden diese Probleme und wie sie im Sinne einer möglichen Lösung behandelt werden, gezeigt. Die kantonale Gesetzgebung, Planung und Koordination und die Weiterbildung der projektierenden Ingenieure und Techniker werden besprochen. Für die Behörden ist die Umweltverträglichkeitsprüfung oft eine Selbstkontrolle. to
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Wasser, Energie, Luft, Baden 71(1979)Nr.9, S.184, 185