Dorferneuerung.

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ZZ

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SEBI: Zs 2105-4
BBR: Z 34
IRB: Z 924

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Zusammenfassung

Es werden wesentliche Förderungsrichtlinien für Dorferneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Konjunkturförderungsprogramme dargelegt. Je nach Art der Erneuerungsmaßnahme liegen z.Zt. die Förderungssätze zwischen 15 und 90 %. Eine Kumulierung mehrerer Erneuerungsmaßnahmen ist möglich. Der zweite Teil des Aufsatzes befasst sich mit den Zielen der Dorferneuerung und den Möglichkeiten zur Gegensteuerung negativer Dorfentwicklungen. Mittels der Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung sowie der Ortsbildgestaltung ggf. in Verbindung mit § 34 BBauG und einer Gestaltungssatzung kann eine umfassende Dorferneuerung erreicht werden. hb

Beschreibung

Schlagwörter

Dorferneuerung, Dorfsanierung, Entwicklungsmaßnahme, Finanzierung, Rechtsgrundlage, Förderungsrichtlinie, Fördermittel, Erneuerungsmaßnahme, Bauleitplanung, Ortsbildpflege, Gestaltungssatzung

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Die Niedersächsische Gemeinde, Hannover 30(1978)Nr.12, S.435-438

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Dorferneuerung, Dorfsanierung, Entwicklungsmaßnahme, Finanzierung, Rechtsgrundlage, Förderungsrichtlinie, Fördermittel, Erneuerungsmaßnahme, Bauleitplanung, Ortsbildpflege, Gestaltungssatzung

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