Zur Frage der Gültigkeit der Verteilungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung. Urteil des BVerwG vom 26.1.79 - 4 C 61 und 80 - 84.75.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Zs 995-4
BBR: Z 423
IRB: Z 1807

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Nach § 131 Abs. 3 BBauG ist bei der Verteilung des Erschließungsaufwands im Hinblick auf die Vorteilsgerechtigkeit der Verschiedenheit der baulichen oder sonstigen Nutzung nach Art und Maß nur der Gestalt zu entsprechen, dass das Heranziehungsverfahren für die Gemeinde praktikabel und für den Bürger überschaubar bleibt. Die Kombination von Grundstücksflächen und Vollgeschosszahl ist als Verteilungsmaßstab bei der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen grundsätzlich nicht zu beanstanden. Für den Fall, dass der Bebauungsplan nur Grundflächen und Baumassen festsetzt, darf der Verteilungsmaßstab eine Umrechnungsformel enthalten, nach der als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 2,8 gilt. Bei den Zuschlügen für überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke darf auch in beplanten Gebieten auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden. bm

Description

Keywords

Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 131, Erschließungsbeitrag, Verteilungsregelung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Mitteilungen.Deutscher Städtetag, Köln 34(1979)Nr.372/435, S.143-146

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 131, Erschließungsbeitrag, Verteilungsregelung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries