Titel nicht bekannt.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Es ist fraglich, ob die baulichen Veränderungen den Gebrauchswert der Mietsache überhaupt nachhaltig erhöht haben. Die gesetzliche Erhöhungspauschale darf grundsätzlich nicht zur Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete führen, die im Bereich der Mietpreiserhöhung liegt und deshalb nichtig ist. Auch bei gemischter Nutzung der im Mietvertrag als Wohnräume ausgewiesenen Mietsache gelten die Bestimmungen des Mietrechts über Wohnräume, da die teils gewerbliche Nutzung mit Billigung des Vermieters erfolgt. Die Miete ist wesentlich überhöht, wenn sie mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. hg

Description

Keywords

Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Nutzung, Mieterhöhung, Vergleichsmiete, Mietpreis, Mietrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Wohnungswirtschaft & Mietrecht (1979)Nr.5, S.107

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Nutzung, Mieterhöhung, Vergleichsmiete, Mietpreis, Mietrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries