Die Mietzinsanhebung nach § 4 Abs.2 und 3 MHG auf dem Hintergrund von § 10 Abs.1 MHG.
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1980
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SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906
BBR: Z 287
IRB: Z 906
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Zusammenfassung
Kritik an einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden zur Anwendung einiger Bestimmungen des Miethöhegesetzes. Dabei stehen Mieterhöhungen im Mittelpunkt, die aus Erhöhung der Grundsteuer, Verbrauchs- und Nebenkosten resultieren. Für die Durchsetzung einer Mieterhöhung durch den Vermieter verlangt das Gericht die Abgabe einer Erhöhungserklärung, die einer Drei-Monatsfrist unterliegt. Die betreffenden Bestimmungen des Miethöhegesetzes werden mit verschiedenen Kommentaren erläutert. Dabei wird behauptet, das Gesetz sei in einigen Fällen nicht vollzugsfähig. kj
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 31(1979)Nr.5, S.104-108