Stadtgestalt und Denkmalschutz im Städtebau. Aspekte des Wiesbadener Beitrags.

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Abstract

Im Rahmen des Wettbewerbs "Stadtgestalt und Denkmalschutz im Städtebau" wurde der Stadt Wiesbaden eine Goldmedallie zuerkannt. Eine Begründung dafür liefert der Beitrag. Im Instrumentarium des Wiesbadener Stadterhaltungskonzeptes spielen neben den eigentlichen Denkmalschutzbestimmungen die Instrumente des Bundesbaugesetzes, also Flächennutzungsplan, Veränderungssperre und Bebauungsplan einschließlich der in diese aufzunehmenden Erhaltungs- und Gestaltungsfestsetzungen eine hervorragende Rolle. Am Beispiel der City-Ost dem Altvillengebiet auf der Ostseite der Innenstadt werden die gesetzlichen Möglichkeiten der Erhaltung und Sicherung erörtert. Das Gutachten über Denkmalschutz und Eigentumsgarantie von Gerhard Leibholz, Verfassungsrechtler, wird in seinen wesentlichen Punkten dargestellt. gf

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Stadterneuerung, Denkmalschutz, Stadtgestalt, Wettbewerb, Bundesbaugesetz, Flächennutzungsplan, Veränderungssperre, Bebauungsplanung

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Bauwelt 70(1979)Nr.7, S.229-232, 244, Abb.

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Stadterneuerung, Denkmalschutz, Stadtgestalt, Wettbewerb, Bundesbaugesetz, Flächennutzungsplan, Veränderungssperre, Bebauungsplanung

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